Arbeitsrecht
Spezialisierung ist heutzutage eine Grundvoraussetzung qualifizierter anwaltlicher Beratung und Vertretung. Die Vielzahl neuer Gesetze und Gesetzesänderungen, die zunehmende Bedeutung europäischen Rechts und die Fortentwicklung der Rechtsprechung erfordern dies. Denn jeder Rechtssuchende hat Anspruch auf anwaltliche Kompetenz und Sachkunde.
Als Rechtsanwalt habe ich mich deshalb spezialisiert auf die Beratung und Vertretung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts.
Das bedeutet u. a.:
- Individualarbeitsrecht
- Arbeitsvertrag
- Vollzeit, Teilzeit, Befristung
- Abmahnung
- Aufhebungsvertrag
- Kündigungsschutzrecht
- Betriebsverfassungs- und Tarifrecht
- Bundesweite Vertretung vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten, Bundesarbeitsgericht
Spezialisierung heißt für mich zugleich ständige Fortbildung, damit ich stets auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung beraten kann.
Ich vertrete sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und bin mit beiden Seiten bei Vertragsgestaltungen oder im Falle eines Rechtsstreits vertraut.
Als Spezialist in Sachen Arbeitsrecht stehe ich Ihnen als kompetenter Ansprechpartner gerne zur Verfügung.